Durch die Unterzeichnung Klaus Wowereits (SPD) am 13.09.2003 trat das neue Urheberrecht in Kraft. Brigitte Zypries (SPD), Verfechterin der Urheberinteressen und Interessen der Vermarkter fast zusammen: "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar."
Es ist wohl klar, dass sie sich mit dieser Aussage auf die Tauschbörsen (eMule, Kazaa, Morpheus usw.) bezieht. Wer sich noch früher dahinter verstecken konnte, seine kopierten CDs als Sicherheitskopien abzustempeln, wird es von nun an schwerer haben durch das neue Urheberrecht. Denn dieses schränkt das Recht auf private Sicherungskopien massiv ein.
Der Privat-User macht sich strafbar, wenn zur Erstellung der Kopie ein Kopierschutz umgangen wird. Es ist also logisch, dass alle zukünftigen Software, Audio-CDs etc. einen Kopierschutz beinhalten werden, ganz egal ob dieser wirklich vor einer illegalen Kopie schützen kann oder nicht.
Privatkopien aus deutlich erkennbar illegalen Quellen sind in Zukunft ebenso verboten wie das Anbieten von Dateien über das Internet, sofern keine Lizenzvereinbarung besteht. Auf gut Deutsch heißt dies, dass es durch das neue Gesetzt möglich ist, private Nutzer einer Tauschbörse zu verklagen. In den USA ist diese Entwicklung schon fast zum Alltag geworden. Mit Geldstrafen in Höhe von 750 - 150.000 Dollar je Soundfile sind zu rechnen. Ob es in Deutschland auch so dramatisch kommen wird, ist noch unklar.
Software, die zum Erstellen von 1:1 Kopien von Dateien dient, wird auch weiterhin legal bleiben. Dies gilt jedoch nicht für Software die gezielt einen Kopierschutz umgehen kann. (z.B. CloneCD).
Folgende Software, die bis vor kurzem noch in jedem Fachgeschäft legal erhältlich war, ist nun illegal und darf nicht weiter vertrieben werden:
Movie Jack 3 ; DCS DVD Copy Suite ; DaViDeo 3 ; Movie Ripper DVD ; Clone CD Version 4 ; DVD RipperKit ; Game Jack 3
Erlaubt bleiben wird es den Anwendern im privaten Bereich bis zu sieben Kopien von Daten- und Musik-CDs, zur privaten Nutzung, zu erstellen.
Allerdings auch hier wieder nur unter dem Vorbehalt, dass bei den Kopien keine Kopierschutzmechanismen umgangen worden sind. Die Privatkopien, solange diese als legal zählen, dürfen unentgeltlich an Leute aus dem engeren Bekanntenkreis weitergegeben werden. Bei rechtmäßigem Erwerb von Software hat der Anwender das Recht auf eine Sicherungskopie, selbst wenn für diese ein Kopierschutz umgangen werden muss.